SS-Oberscharführer Franz Joseph Müller

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Nach der Auflösung des Julag I in Krakau wird Müller wegen Befehlsverweigerung und „Auflehnung gegen den Vorgesetzten“, d.h. Amon Göth zu sechs Wochen Fronteinsatz bei der SS-Division „Galizien“ verurteilt. Im Raum Brody-Tarnopol gerät er am 5. März 1944 in sowjetische Kriegsgefangenschaft. 1949 wird er von einem sowjetischen Gericht zu 25 Jahren Zwangsarbeit verurteilt, kann aber im Oktober 1955 aus der Kriegsgefangenschaft nach Hause zurückkehren. Am 9. Januar 1960 wird er verhaftet; am 24. April 1961 wegen „Mordes in 22 Fällen, Anstiftung zum Mord in 58 Fällen, Beihilfe zum Mord in 5 Fällen sowie wegen Totschlags in 5 Fällen“ zu lebenslangem Zuchthaus verurteilt.

Er stirbt am 18. Juni 1988.[1]

Prozess gegen Müller in Mosbach, 1961

Müller, Franz-Joseph - lebenslänglich (Haftstättenpersonal ZAL Plaszow, Haftstättenpersonal ZAL Prokocim, Haftstättenpersonal ZAL Biezanow) Verbrechen in HS ZAL Plaszow, HS ZAL Prokocim, HS ZAL Biezanow, von Juni 1942 - November 1943. Einzelerschiessungen von zwangsarbeitenden Juden aus unterschiedlichen Gründen. Massenerschießung von 37 Jüdinnen, die illegal in einem Firmenarbeitslager untergebracht waren; von 10 kranken Juden des Krankenbereiches im Lager Plaszow; von 11 Juden einer Arbeitskolonne, weil sie angeblich nicht in der befohlenen Art und Weise marschierten; von mindestens 11 Mitgliedern eines Einsatzkommandos des Zwangsarbeitslagers Prokocim, die versucht hatten, sich entlang des Weges mit Nahrung zu versorgen, sowie von 6 kranken Gefangenen während der Liquidierung des Zwangsarbeitslagers Prokocim im März 1943. http://www.deathcamps.org/occupation/plaszow_de.html

Einzelnachweise

  1. Johannes Sachslehner, Der Tod ist ein Meister aus Wien, Wien-Graz-Klagenfurt, 2008; S. 270-271
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