Der deutsche Überfall auf Polen am 1. September 1939

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Nach der Zerschlagung der Rest-Tschechei richteten sich Adolf Hitlers Expansionspläne auf Polen . Bereits am 3. April 1939 hatte er die Wehrmachtsführung angewiesen, unter dem Decknamen „Fall Weiß“ den Angriff auf Polen konkret vorzubereiten. Am 28. April kündigte Adolf Hitlers den Nichtangriffspakt mit Polen und gleichzeitig das Flottenabkommen mit England. Im Gegenzug ließ er sich für den Fall einer kriegerischen Verwicklung von Italien im sogenannten „Stahlpakt“ vom 22. Mai 1939 die Zusage militärischer Unterstützung geben. Mit dem Abschluss des deutsch-sowjetischen Nichtangriffspaktes war das Schicksal Polens . besiegelt. Nach inszenierten Grenzstreitigkeiten fielen deutsche Truppen ohne formelle Kriegserklärung in Polen . ein und besiegten es in knapp 5 Wochen. Entsprechend der geheimen Zusatzklausel des Nichtangriffspaktes zwischen Deutschland und der Sowjetunion wurde Polen vollständig aufgeteilt.

Karte des Reichgebiets (1943) u.a Reichsgaue: "Danzig-Westpreußen" und "Wartheland" bzw. das Generalgouvernement
Karte des Reichgebiets (1943) u.a Reichsgaue: "Danzig-Westpreußen" und "Wartheland" bzw. das Generalgouvernement


Inhaltsverzeichnis

Eingliederung von Danzig-Westpreußen und des Warthelandes ins Reichsgebiet

Im Zuge der territorialen Neuordnung wurden Teile der deutsch besetzten Gebiete als Reichsgaue "Danzig-Westpreußen" und "Wartheland" in das Reich inkorporiert.

Sonderstellung des Generalgouvernements

Das Generalgouvernement umfasste die Distrikte Warschau, Krakau, Radom und Lublin; nach dem deutschen Überfall auf die UdSSR (1941) kam Ostgalizien (mit Lemberg) dazu. Das Generalgouvernement war von einer brutalen Besatzungspolitik betroffen. Hunderttausende von Polen wurden zur Zwangsarbeit nach Deutschlanddeportiert. Es fanden gewaltsame Zwangsumsiedelungen statt, die jüdischen Menschen wurden in Ghettos verbracht, schließlich wurden die jüdischen Menschen in die von der SS errichteten Vernichtugslager deportiert.

Verwaltung

Die deutschen Besatzungsbehörden bildeten am 26. Oktober 1939 das Generalgouvernement für die besetzten polnischen Gebiete als Zivilverwaltung. Es umfasste Zentralpolen und grenzte im Osten an die deutsch-sowjetische Teilungslinie an dem Fluss Bug und an dem Fluss San, im Süden an Ungarn (Karpato-Ukraine) und die damals selbständige Slowakei und im Westen und Norden an das Deutsches Reich (preußische Provinzen Schlesien, später Oberschlesien, und Ostpreußen, ferner Wartheland). Das Generalgouvernements war nicht Teil des Großdeutschen Reiches. Von diesem war es durch eine Polizei-, Währungs-, Devisen- und Zollgrenze getrennt. Dienstsitz des Generalgouverneurs Hans Frank wurde zunächst die Stadt Lodsch (Łódź). Nach deren überstürzter Eingliederung in das Deutsche Reich am 9. November 1939 verlegte der Generalgouverneur seinen Sitz ab 13. November 1939 endgültig in die Stadt Krakau (Kraków).

Karte des Generalgouvernements
Karte des Generalgouvernements

Kompetenzstreitigkeiten zwischen SS und dem Generalgouverneur

Wie überall im Reich und den besetzen Gebieten entbrannte ein heftiger Kampf um die Zuständigkeiten und Kompetenzen, hier im GG zwischen Himmler und Frank, aus dem schließlich der Reichsführer-SSHimmler im November 1941 endgültig als Sieger hervorging. Die Entscheidung über Tod oder Leben der Juden fiel bei den SS-Dienststellen. Im Distrikt Krakau stand auf dem Papier an der Spitze der SS-Gewaltherrschaft im Distrikt Krakau General Friedrich-Wilhelm Krüger, der Höhere SS- und Polizeiführer Ost (HSSPF Ost), der wie Hans Frank auf dem Wawelschloss in Krakau residierte. Krüger unterstanden sämtliche SS- und Polizeidienststellen im Generalgouvernement. Sein Adjutant war SS-Hauptsturmführer Graf Korff. Aber die Initiative in Sachen "Judenpolitik" lag eher beim SS- und Polizeiführer des Distrikts Krakau, Oberführer Julian Scherner und seinem Stabsführer SS-Sturmbannführer Willi Haase. Scherner und Korff verstanden sich offensichtlich gut mit dem späteren Lagerkommandanten Amon Göth, denn sie waren des Öfteren bei Gelagen in Amon Göths Villa zu Gast.[1]
Hans Frank
Hans Frank

Diese Befehlshaber und die ihnen unterstellten Einsatzkommandos hatten im Wesentlichen die Aufgabe, in den zu erobernden „Ostgebieten“ vor allem den politischen Gegner, kommunistische Funktionäre sowie alle als „rassisch minderwertig“ angesehenen Menschen („ jüdische Menschen und Zigeuner“) zu ermorden.[2]

Arbeitszwang für Juden

Am 26. Oktober 1939 führte Hans Frank in Krakau für die jüdische Bevölkerung den Arbeitszwang ein, für die polnische Bevölkerung die Arbeitspflicht. Juden konnten demnach willkürlich zur Zwangsarbeit abkommandiert und zwangsverpflichtet werden. Sie mussten Schnee schippen, Straßen kehren oder Möbel schleppen. Juden waren Freiwild, ihre Wohnungen konnten binnen Stunden konfisziert und geräumt werden.[3]

Vernichtung der ökonomischen Basis der Juden

Anfangs wurde noch versucht, die Juden für ihren Verlust an Eigentum zu entschädigen, die Entschädigung wurde jedoch immer weiter minimiert. Im Februar 1941 wurden besondere Richtlinien zur Entschädigung erlassen, die eine Obergrenze festsetzten, sie durfte nicht mehr als 250 Zloty betragen, wobei der Grundbedarf schon bei 1300 Zloty lag. Dies diente einzig dem Zweck der Vernichtung der ökonomischen Basis der Juden. Übernahm ein Deutscher Eigentum, so war er nicht verpflichtet, noch anstehende Schulden zurückzuzahlen, Schulden einfordern konnte er jedoch.

„Freiwillige“ Umsiedlung der Juden

Am 12. April 1940 verkündete Hans Frank im Generalgouvernement: „ Die Juden müssen aus der Stadt vertrieben werden, weil es absolut unerträglich ist, wenn in einer Stadt, der der Führer die hohe Ehre zuteil werden lässt, der Sitz einer hohen Reichsbehörde zu sein, Tausende und Abertausende von Juden herumschleichen und Wohnungen innehaben.“[4]

Umsiedlung der Juden
Umsiedlung der Juden

So begann am 18. Mai 1940 die „freiwillige Umsiedelung“. Seit Jahresbeginn war die jüdische Bevölkerung Krakaus von 56 000 auf 80 000 angewachsen, bis zum Herbst sollten 60 000 Juden die Stadt verlassen. Sie sollten Wohnraum schaffen für deutsche Beamten, Polizisten und SS-Leute, die aus dem Reich nach Krakau strömten. Die Juden, die bis Ende des Sommers „freiwillig“ aus Krakau wegzögen, sie die Erlaubnis zu erteilen, sich überall sonst im Generalgouvernement anzusiedeln, teilten die Kreisverwaltungen mit. Die Jüdische Gemeinde unterstützte umzugswillige Juden mit Geld und Verpflegung. Von November an veranstalteten die deutschen Sicherheitskräfte Razzien auf Juden , die sich noch in der Stadt aufhielten und über keine Aufenthaltsgenehmigung verfügten.[5]

„Befriedungsaktion“ gegen Widerstandsgruppen

In der Zeit zwischen dem 10. Mai und dem 12. Juli 1940 fanden auch bereits Terrorakte gegen polnische Widerstandsgruppen statt. Hans Frank befahl, 3500 Angehörige des polnischen Widerstandes festzunehmen und etwa 3000 so genannte "Berufsverbrecher" in den Gefängnissen zu ermorden. Dies alles erfolgte unter dem Begriff "Außerordentliche Befriedigungsaktion". Frank war sich der Rückendeckung durch den Führer sicher und äußerte sich über die Maximen seines Handelns:
Liste der öffentlichen Hinrichtung von Mitgliedern der Widerstandsgruppen
Liste der öffentlichen Hinrichtung von Mitgliedern der Widerstandsgruppen

Wir brauchen diese Elemente nicht erst in die Konzentrationslager des Reiches abzuschleppen, denn dann hätten wir nur Scherereien und einen unnötigen Briefwechsel mit den Familienangehörigen, sondern wir liquidieren die Dinge im Lande. Wir werden es auch in der Form tun, die die einfachste ist.“[6]

„Judenfreies Gebiet“

Erklärtes Ziel der nationalsozialistischen Besatzer war es, das Generalgouvernement „judenfrei“ zu machen und die Polen zu vertreiben, damit sich Deutsche dort ansiedeln konnten. So sagte der Generalgouverneur Hans Frank in einer Rede am 26. März 1941: „......Der Führer hat mir versprochen, dass das Generalgouvernement in absehbarer Zeit von Juden völlig befreit sein werde. Außerdem ist klar entschieden, dass das Generalgouvernement in Zukunft ein deutscher Lebensbereich sein wird. Wo heute 12 Millionen Polen wohnen, sollen einmal vier bis fünf Millionen Deutsche wohnen. Das Generalgouvernement muss ein so deutsches Land werden wie das Rheinland […].“

Fazit

In der deutschen Besetzung des Generalgouvernements verbanden sich Ausbeutungs- und Vernichtungspolitik. Die Vernichtung der jüdischen und großer Teile der polnischen Bevölkerung wurde in einem ungeheuren Ausmaß verwirklicht. Zugleich wurde aber auch, vor allem nachdem kein schneller Sieg im Osten zu erwarten war, eine Ausbeutungspolitik entfaltet, die parallel zu den Vernichtungsaktionen lief (Vernichtung durch Arbeit) und den starken Arbeitskräftemangel in der deutschen Wirtschaft kompensieren sollte. Ökonomisch sollte das Generalgouvernement völlig vom Großdeutschen Reich abhängig sein, dabei aber möglichst nichts kosten. Nach dieser Konzeption stellte das Generalgouvernement wirtschaftspolitisch ein „Beutegut“ dar, das ohne Rücksicht auf strukturelle oder längerfristige Zusammenhänge der Produktion ausgeplündert und dessen Wirtschaft in einen „Trümmerhaufen“ verwandelt werden sollte. Das Generalgouvernement sollte nicht ein nach deutschem Muster verwaltetes Territorium werden, sondern in totaler Desorganisation bleiben. Die Okkupationsverwaltung sollte sich nur um die unmittelbaren Belange der Okkupanten selbst kümmern und die Polen ansonsten ihrem Schicksal selbst überlassen.

Einzelnachweise

  1. Mietek Pemper, Der Rettende Weg, [http://Oskar Schindler Schindler]s Liste. Die Wahre Geschichte; Hamburg 2005; S. 45ff
  2. ebenda, S.45
  3. Mietek Pemper, Der Rettende Weg, [http://Oskar Schindler Schindler]s Liste. Die Wahre Geschichte; Hamburg 2005; S. 30
  4. Frank Golczewski, Die Ghettoisierung, in: Dimension des Völkermordes. Die Zahl der jüdischen Opfer des Nationalsozialismus, hrsg. von Wolfgang Benz, München 1996, S. 433
  5. Mietek Pemper; der Rettende Weg ; Hamburg 2005 ; S 38
  6. Zitiert nach Johannes Sachslehner, Der Tod ist ein Meister aus Wien; Wien-Graz-Klagenfurt 2008; S. 56
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